Wohnungsvermietung & Wohnungsverwaltung in Bad Bentheim
Wohnungsvermietung & Wohnungsverwaltung in Bad Bentheim

Mitgliedschaft Genossenschaft

Vorraussetzung für die Anmietung einer Wohnung

Aufgrund der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung des Bauvereins ist es erforderlich, dass jeder, der eine Wohnung aus dem Bestand der Genossenschaft anmietet, zuvor Mitglied der Genossenschaft wird. Das kann gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages erfolgen.

 

Was bedeutet Wohnen bei einer Genossenschaft?
Der Bauverein schließt mit dem Mieter einen sogenannten Dauernutzungsvertrag ab. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, ausgenommen wenn schwerwiegende Satzungs- und Vertragsverstöße erfolgen. Diese Art der WOhnungsversicherung schließt also auch eine Eigenbedarfsklage aus.

Als Mitglied der Genossenschaft ist man gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus" und verschafft sich ein lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht. Geschäftliche Überschüsse, die über die jährliche Gewinnausschüttung hinausgehen, werden wieder in den Bestand investiert, um nicht nur die Wohnung zu erhalten, sondern auch zu erneuern, damit diese auf Dauer für viele Menschen attraktiv bleibt. Andererseits kann aber das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Dauernutzungsvertrag, unabhängig von der Laufzeit, mit einer Frist von nur 3 Monaten, kündigen.

 

Was kostet die Mitgliedschaft beim Bauverein?

Der neue Mieter erwirbt mit seinem Beitritt Genossenschaftsanteile von je 210 Euro, die Basis des Geschäftes sind. Auf diese Einlagen gestaffelt nach Wohnungsgröße hat der Bauverein in den zurückliegenden Jahren stets eine Dividende von 4% p.a. gewährt bzw. ausgezahlt, die aus spekulativen Gründen auf diese Höhe begrenzt ist.

Kündigt ein Mieter seine Wohnung beim Bauverein kann er auch gleichzeitig seine Mitgliedschaft kündigen. Er kann sodann sein eingezahltes Geld = Geschäftsguthaben plus aufgelaufener Zinsen, wenn diese nicht inzwischenzeit bereits ausgezahlt wurden, nach Ablauf der satzungsgemäß festgelegten Frist zurückgezahlt.

Sie möchten Mitglied werden? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Bauverein Bentheim eG

Apotheker-Drees-Str.1

48455 Bad Bentheim

 

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Richtiges und ausreichendes Lüften und Heizen kann die Schimmelbildung in Räumen vermeiden.

Der vdw hat zu diesem Thema einen Film über das richtige Heizen und Lüften produzieren lassen, den Sie sich hier ansehen können. Film ab!

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